Allen unseren Aufträgen liegen unsere untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) sowie die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) in ihrer jeweils neuesten Fassung zugrunde.

1.) Frachtverträge, Kranarbeiten
a) für Frachtverträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Güterkraftverkehr und Logistikun-
ternehmer (VBGL) in der jeweils gültigen Fassung nebst Anlage „Zufahrt“ als Vertragsbestandteil.
b) für Arbeiten mit LKW-Ladekran gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anlage „Kran“.

2.) Abfallcontainer
Für die Gestellung von Abfallcontainern gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellung von
Abfallcontainern
in der jeweils aktuellen Fassung als Vertragsbestandteil.

3.) Vermietung von Baumaschinen, Containern und anderen Gerätschaften
Für die Vermietung von Baumaschinen, Büro-, Magazincontainern und anderen Gerätschaften gelten die all-
gemeinen Geschäftsbedingungen „Vermietung“
in der aktuellen Fassung als Vertragsbestandteil.